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Infos zu den Gesetzen und Regelungen beim Aufstellen von Schuhschränken und Schuhregalen in Mietswohnungen und Eigentumswohnungen.

Wo darf/kann man Schuhschränke und Schuhregale aufstellen?

Wer ein Eigenheim bewohnt, darf seinen Schuhschrank aufstellen, wo es ihm beliebt. Die häufigsten Standorte sind der Windfang, der Flur oder der Keller. Doch auch, wenn es hier keine gesetzlichen Vorschriften bezüglich der Aufstellung von Möbeln in bestimmten Bereichen gibt: Potenzielle Fluchtwege sollten freigehalten werden. Die Missachtung dieser Grundregel kann Menschenleben kosten.

In diesem Beitrag möchten wir ein wenig auf die Frage eingehen, wo Schuhschränke und Schuhregale in Mietshäusern und Häusern mit Eigentümergemeinschaften aufgestellt werden können bzw. dürfen.

Regeln im Mietshaus

Grundsätzlich gehört das Treppenhaus zur Mietsache. Es ist statthaft, ein Paar Schuhe neben der Wohnungstür abzustellen. Besucher dürfen ihre Schuhe kurzfristig vor der Wohnungstüre abstellen. Dauerhaft dürfen mehrere Paar Schuhe oder ein Schuhschrank dort jedoch meist nicht aufbewahrt werden. Dies gilt auch, wenn in der Hausordnung oder im Mietvertrag kein entsprechender Passus zu finden ist. Wo darf/kann man Schuhschränke und Schuhregale aufstellen? weiterlesen